Stadt Hilchenbach

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Inhalt und Erscheinungsbild 


Nach § 15 der Hauptsatzung der Stadt Hilchenbach werden alle Beschlüsse des Rates der Stadt, die nach geltendem Recht im Wortlaut bekannt zu machen sind (§ 52 Absatz 3 GO NRW), im "Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hilchenbach" veröffentlicht.

Neben diesen ortsrechtlichen Bestimmungen (Satzungen und Ähnliches) enthält das Amtsblatt der Stadt Hilchenbach auch eine Vielzahl aktueller und für die Einwohner unserer Stadt wichtiger Informationen.

Als besonderer Service wird regelmäßig die Übersicht über Veranstaltungen im Stadtgebiet veröffentlicht.

Um Eindrücke vom "Leben am Rothaarsteig" zu zeigen, präsentiert die Titelseite im monatlichen Wechsel ein Bild mit altbekannten und neuen Motiven aus den Stadtteilen oder von touristischen Schwerpunkten sowie Veranstaltungen.

Seit 2009 erscheint das Amtliche Bekanntmachungsblatt mit farbiger Umschlagseite und ist damit auch optisch ansprechender geworden.

Erscheinungstag und Auflagenhöhe

Das Amtliche Bekanntmachungsblatt wird monatlich - jedoch abhängig vom Bedarf - in einer Auflagenhöhe von etwa 1.500 Exemplaren herausgegeben. Redaktionsschluss für die Ausgaben ist grundsätzlich an einem Freitag, 10 Tage vor dem Erscheinungstag. Die Ausgabe erfolgt in der Regel montags. Abweichungen sind jeweils möglich.

Die nächsten Ausgaben (ohne Gewähr)

Erscheinungstag (Redaktionsschluss in Klammern) 

  • 25. Oktober (15. Oktober)
  • 15. November (5. November)
  • 13. Dezember (3. Dezember)

Ausgabe und Kosten


1. Download (kostenlos)
Wir bieten Ihnen an, sich das Amtliche Bekanntmachungsblatt im PDF-Format herunterzuladen. Die Bereitstellung erfolgt an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen ohne Gewähr. Zum Lesen und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader ab der Version 4.0 aufwärts. Er ist kostenlos verfügbar und plattformunabhängig. Bei Bedarf können Sie sich den Acrobat Reader - ebenso wie die jeweiligen Ausgaben - unten herunterladen!

2. Abholung (kostenlos)
Das Amtsblatt wird daneben an folgenden Standorten ausgelegt und kann dort kostenlos von Ihnen abgeholt werden:
Rathaus (Stadtverwaltung Hilchenbach),
Ortsvorsteher Grund, Lützel und Ruckersfeld ,
Sparkasse und Volksbank sowie deren jeweilige Filialen,
Holtrode TV, Allenbach,
REWE-Supermarkt "Nahkauf", Dahlbruch
Helberhäuser Lädchen Nies, Helberhausen
ARAL-Tankstelle, Hilchenbach
Bahnhof Hilchenbach
Landkaufhaus Setzer, Müsen.

3.  Zusendung im Abonnement
Auch der Bezug im Abonnement per Post ist möglich. In diesem Fall sind zur Zeit Kosten in Höhe von 5,11 EURO/Jahr innerhalb Hilchenbachs (16,11 EURO/Jahr bei Versendung außerhalb Hilchenbachs) zu erstatten. Eine Einzugsermächtigung für die Anforderung des Amtlichen Bekanntmachungsblattes finden Sie bei den "Formularen". 

Weitere Informationen:


Sollten Sie Interesse an vorherigen Ausgaben der Amtlichen Bekanntmachungsblätter haben, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung. Sie wird Ihnen die gewünschten Exemplare gerne zukommen lassen.

Download-Dokumente

Wichtige Links


Portraitfoto von Jutta Behren-Sarkodieh

Stadt Hilchenbach

Jutta Behren-Sarkodieh
Markt 13
57271 Hilchenbach

Telefon: 02733/288-227
Telefax: 02733/288-288

E-Mail:
j_behren-sarkodieh@
hilchenbach.de