Stadt Hilchenbach

Lärmaktionsplanung

Bekanntmachung über den Lärmaktionsplan (Stufe 1) für die Stadt Hilchenbach

Nur ein kleiner Teibereich der Bundesstraße B 508 erfordert Lärmaktionsplanung


Durch Lärmaktionspläne gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes soll insbesondere eine Lärmminderung für besonders belastete Bereiche, darüber hinaus aber auch ein Schutz ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms erreicht werden. Dazu sollen die Städte und Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Verwirklichung setzen. Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die Lärmkarten, die die Ballungsraumkommunen oder das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt und im Internet über das Umgebungslärmportal veröffentlicht haben. 

Für das Gebiet der Stadt Hilchenbach wurde in der Stufe 1 (Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr) eine einzige Hauptlärmquelle ermittelt: der Bereich an der Bundesstraße B 508 zwischen dem Ortseingang in Dahlbruch und der Abzweigung der Landesstraße L 728 im nächsten Stadtteil Allenbach. Für die Stadt Hilchenbach ist erfreulicherweise eine Planung nur für diesen Teil erforderlich. 

Der Entwurf dazu lag vom 29. Dezember 2008 bis zum 6. Februar 2009 aus, damit die Öffentlichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionsplanung mitwirken konnte.  Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 25. März 2009 die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der beteiligten Behörden abgewogen und gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung als sonstige städtebauliche Planung beschlossen. 

Betroffene Bürger können Ansprüche auf Lärmsanierung beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (NRW) erheben. Diese Anträge werden nach entsprechender Überprüfung auf Grundlage der geltenden Bestimmungen als Einzelfallentscheidung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW bearbeitet.

Die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung kann im Rathaus der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach, Zimmer 116 eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger können während der Dienstzeiten Auskünfte dazu erhalten. Den Textteil zur Lärmaktionsplanung können Sie sich auch einfach im folgenden Bereich "Download-Dokumente" herunter laden. Die dazugehörigen Lärmkarten Straßenverkehr nachts und Straßenverkehr 24h finden Sie unter www.umgebungslaerm.nrw.de.

Weitere Informationen im Internet:



Download-Dokumente
Wichtige Links


Übersicht über verschiedene Lärmstufen bezogen auf den Straßenverkehr in db(A)

Stadt Hilchenbach

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