Bestattungen (Friedhof)
Friedhöfe in der Stadt Hilchenbach
Hilchenbach bietet zahlreiche Alternativen für Bestattungen
Im Stadtgebiet von Hilchenbach befinden sich zur Zeit 12 Friedhöfe in Trägerschaft der Stadt Hilchenbach. Davon werden bis auf einen alle von der Stadtverwaltung selbst betrieben. Bei dem RuheForst-Friedhof ist der Betrieb auf ein Privatunternehmen, die Firma RuheForst GmbH übertragen, die eine Beisetzung in der natürlichen Umgebung eines Hilchenbacher Waldgebietes arrangiert.
Auf den anderen 11 Friedhöfen sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Dabei bietet die Stadt Hilchenbach unterschiedliche Formen an. Im Einzelnen kann je nach Friedhof zwischen Reihengrabstätten, Reihengrabstätten als Wiesengräber, anonyme Grabstätten für Erdbestattungen, Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, anonymen Grabstätten für Urnenbestattungen bis hin zur Verstreuung der Totenasche, die als neuestes Angebot bisher nur auf dem Friedhof in Dahlbruch möglich ist, gewählt werden.

Zur Entwicklung der Bestattungskultur in Hilchenbach ist anzumerken, dass der Anteil der Urnenbestattungen im Laufe der Zeit auf etwa 50 % angestiegen ist. Auf den städtischen Friedhöfen fanden im Jahr 2008 insgesamt 147 Beerdigungen (2007: 140) statt. Der Anteil der Erdbestattungen lag dabei mit 75 (2007: 65) wieder über dem der Urnenbestattungen mit 72 (2007: 75).
Pflegefreie Grabstätten gewünscht!
Den insgesamt festzustellenden Trend zu möglichst pflegefreien Grabstätten hat die Stadt Hilchenbach erkannt und trägt diesem bereits seit einiger Zeit durch ein entsprechendes Angebot Rechnung. Die dadurch zur Verfügung stehenden Wiesengräber und anonymen Grabstätten unterscheiden sich von traditionellen Grabarten wie Reihengrab, Wahlgrab und Urnenwahlgrab insofern, dass dort keine Grabgestaltung durch die Angehörigen möglich ist und die Pflege der Grabfläche durch die Stadt Hilchenbach gegen Berechnung einer Gebühr durchgeführt wird. Bei den anonymen Gräbern findet keine namentliche Kennzeichnung statt. Dagegen ist bei den Wiesengräbern eine Namensplatte in der Größe von 50 cm x 40 cm, die bodengleich einzulassen ist, zulässig. Ein Schmücken der Grabstelle (zum Beispiel mit Blumen) ist bei der Wahl dieser beiden Grabarten nicht vorgesehen.
Eine Besonderheit besteht, wie schon erwähnt, auf dem Friedhof Dahlbruch mit der Möglichkeit die Beisetzung durch Verstreuung der Totenasche durchzuführen. Diese Bestattungsform muss die oder der Verstorbene allerdings durch eine handschriftliche Verfügung von Todeswegen bestimmt haben. Vor der Beisetzung ist diese Bestimmung der städtischen Friedhofsverwaltung im Original vorzulegen.
Aus Gründen eingeschränkter Friedhofsflächen oder (noch) nicht vorhandener Nachfrage werden nicht alle zuvor genannten Arten von Grabstätten auf jedem Friedhof angeboten. Grabfelder für Reihen-, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sind überall vorhanden. Auch Wiesengräber werden, bis auf den Friedhof in Ruckersfeld, auf allen anderen Ruhestätten angeboten. Die Möglichkeit der anonymen Bestattung ist derzeit nur auf den Friedhöfen in Dahlbruch, Hilchenbach (nur als Urnengrab) und Müsen gegeben.

Friedhofskappellen für Trauerfeiern meist vorhanden!
Für die Abhaltung der Trauerfeiern bietet die Stadt Hilchenbach auf den meisten Friedhöfen Friedhofskapellen an. Diese stehen in den Stadtteilen Allenbach, Dahlbruch, Helberhausen, Hilchenbach, Müsen und Vormwald zur Verfügung, während in den Orten Grund, Lützel, Oechelhausen und Ruckersfeld die Dorfgemeinschaftshäuser für diesen Zweck genutzt werden.
Gebührenerhebung nicht kostendeckend!
Für die Nutzung der Friedhöfe und die Benutzung der für die Beisetzungen vorgesehenen Einrichtungen muss die Stadtverwaltung Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung erheben, die jedoch nicht die volle Kostendeckung für den Betrieb der Anlagen erreichen. Die für eine Beisetzung anfallende Gebühr setzt sich aus mehreren Einzelbeträgen zusammen und richtet sich nach dem Umfang der zu erbringenden Leistungen. In der Regel sind dies Kosten für die Grabüberlassung, die Grabherrichtung, die Nutzung der Friedhofskapelle und Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Grabpflegegebühr für Wiesengräber und anonyme Grabstätten. So reichen die Gesamtgebühren zur Zeit von 573, 80 Euro bis zu 3.475,00 Euro, also bis zu über dem 6-fachen.
Im Einzelnen kostet ein anonymes Urnengrab 573,80 Euro und ein Urnenwahlgrab 700,00 Euro sowie ein Reihengrab 1.775,00 Euro; für Wiesengräber und anonyme Erdgräber sind 2.292,65 Euro zu zahlen und die Kosten für ein Doppelwahlgrab belaufen sich auf 3.475,00 Euro.
Ausführliche Informationen benötigt?
Nähere Einzelheiten zu Grabarten und Gebühren im Überblick können Sie dem Informationsschreiben für Bestattungen und Grabmalpflege auf Friedhöfen entnehmen. Dieses können Sie sich ebenso als Download-Dokument herunterladen wie die im Bestattungswesen gültigen Satzungen der Stadt Hilchenbach.
Gerne ist die Stadtverwaltung auch bereit, Sie im persönlichen Gespräch über Möglichkeiten und Kosten der Bestattung zu informieren.
Download-Dokumente:
-
Leitfaden für Bestattungen in Hilchenbach (645 kb)
-
Information für Bestattungen und Grabmalpflege auf Friedhöfen in Hilchenbach
-
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hilchenbach (Friedhofssatzung)
-
Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Hilchenbach (Friedhofsgebührensatzung)
-
Friedhofssatzung über den RuheForst der Stadt Hilchenbach
Weitere Informationen:
Wiederherstellung von Grabeinfassungen (Juli 2011)
Jährlich vorgeschriebene Prüfung der Grabmale
Unterstützung bei Mäharbeiten auf den Friedhöfen
Befahren der Friedhöfe mit Autos
Leitfaden für Bestattungen erschienen (November 2009)
Wichtige Links


