Stadt Hilchenbach

9. Wahlperiode 2009 - 2014

Resolutionen in der 9. Wahlperiode (2009 - 2014)

Resolution zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen 
(30. November 2011)


Mit dem Ziel insbesondere eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen hat der Rat der Stadt Hilchenbach am 30. November 2011 mehrheitlich folgende Resolution beschlossen:
  1. Aufgrund der unterschiedlichen Ansätze in den einzelnen Bundesländern bezüglich der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen wird der Landtag aufgefordert, die Umsetzung von § 61 a Landeswassergesetz so lange auszusetzen, bis eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung über das Wasserhaus-haltsgesetz (§ 61 Absatz 3) getroffen wurde.
  2. Des weiteren ist der § 61 a Landeswassergesetz derart zu ergänzen, dass die Sanierungsfrist mit dem Schadenspotential gekoppelt wird. Ein Schaden, von dem nur ein geringes Schadenspotential ausgeht, braucht gegebenenfalls überhaupt nicht saniert werden. Hier sollte der Kommune die Entscheidungskompetenz bezüglich des Umfangs und der Frist zur Schadensbehebung übertragen werden.

Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
(9. Februar 2011)


Mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung der Finanzmittel zwischen den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung hat der Rat der Stadt Hilchenbach am 9. Februar 2011 einstimmig folgende Resolution beschlossen:

Der Rat der Stadt Hilchenbach begrüßt ausdrücklich, dass die neue Landesregierung, die seinerzeit von der CDU/FDP-Landesregierung beschlossene strukturelle Benachteiligung der Städte und Gemeinden (Beteiligung an der Konsolidierung des Landeshaushaltes/Wegfall des Anteils an der Grunderwerbsteuer) aufgehoben hat.

Der Rat der Stadt Hilchenbach fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten.

Daher fordert der Rat die Landesregierung auf, den besonderen Herausforderungen der Kommunen des ländlichen Raumes durch die Einführung eines Demografiefaktors (Geschwindigkeit des demografischen Faktors) und eines Flächenfaktors (erhöhte spezifische Infrastrukturkosten durch geringe Bevölkerungsdichte) Rechnung zu tragen.

Resolution zur Reform des Notdienstes
(10. Februar 2010)


Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe plant zum 1. Januar 2011 die Reform des Notfalldienstes außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten an Mittwochnachmittagen sowie an Wochenenden und Feiertagen. Im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein soll der Notfalldienst danach über eine Zentrale Leitstelle (Telefonnummer) durch zwei Notfallpraxen organisiert werden. Diese sollen nach derzeitigem Stand in Krankenhäusern in Siegen und Bad Berleburg eingerichtet werden. Für Patienten der Stadt Hilchenbach hat die Reform deutlich längere Anfahrtszeiten zu den Notfallpraxen zur Folge. Ein organisierter, ärztlicher Fahrdienst, welcher auch Bestandteil dieser Planungen ist, wird ebenfalls längere Fahrzeiten zu Hilchenbacher Patienten benötigen. Bedenkt man zusätzlich noch den demografischen Wandel, der auch in Hilchenbach stattfindet, geht Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab davon aus, dass die geplante Änderung gerade für die mehr werdenden älteren Menschen ein beachtlicher Nachteil sein wird. 

Wegen der von der Kassenärztlichen Vereinigung beabsichtigten Neuorganisation des Notdienstes hat der Rat der Stadt Hilchenbach daher am 10. Februar 2010 einstimmig folgende Resolution beschlossen:
  1. Vordringliches Anliegen des Rates der Stadt Hilchenbach ist, die gute Versorgung der Hilchenbacher Bevölkerung durch den Notfalldienst kurz-, mittel- und langfristig ortsnah zu erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung notwendig.
  2. Der Rat nimmt die vorgetragenen Gründe der Hilchenbacher Ärzte für die voraussichtlich in Zukunft notwendige Reform des ärztlichen Notfalldienstes ernst.
  3. Der Rat bittet die Hilchenbacher Ärzte, den bisher bewährten Notfalldienst beizubehalten.
  4. Der Rat fordert die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Ärztekammer auf, zumindest zeitlich befristete Ausnahmen von der Reform zuzulassen und vorzusehen, sofern genügend Ärzte vor Ort bereit sind, den Notfalldienst wie bisher wahrzunehmen.
  5. Der Rat fordert die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe auf, im Falle der Reform im Evangelischen Krankenhaus Kredenbach eine (weitere) Notfallpraxis einzurichten, um eine ortsnahe notfalldienstliche Versorgung der Bevölkerung von Hilchenbach sowie Stadtteilen von Kreuztal und Netphen dauerhaft sicher zustellen.




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