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Auch Kauf von Erbbaugrundstücken nun möglich
In den letzten Jahren hat die Stadt Hilchenbach mit zwei Entscheidungen deutlich gemacht, dass sie den Erwerb städtischer Grundstücke erleichtern möchte. Neben dem sogenannten Baukindergeld für Familien, einem Preisnachlass in Höhe von 1.500 Euro pro Kind beim Kauf, wurde auch die Möglichkeit wieder eingeräumt, Grundstücke im Wege eines Erbbaurechts zu erhalten. Beide Maßnahmen haben das Ziel, gerade Familien das Bauen auf städtischen Grundstücken zu erleichtern.
Nun geht die Stadt Hilchenbach auch noch einen umgekehrten Weg, um damit größtmögliche Flexibilität beim Grundstückserwerb zu bieten. Allen Hauseigentümern, die bisher städtische Grundstücke im Wege des Erbbaurechts für Wohnzwecke nutzen, hat die für Immobilien zuständige städtische Mitarbeiterin Christa Driehaus vor Kurzem das Angebot gemacht, die Liegenschaften zu kaufen. Verbunden mit der Annahme dieses Vorschlages ist unter anderem ein 10-prozentiger Preisnachlass.
Im Hinblick auf das zur Zeit sehr niedrige Niveau der Kreditzinsen, bieten wir eine ungewöhnliche, aber dennoch für den ein oder anderen interessante Gelegenheit, endgültig Eigentümer "seines" Grundstücks zu werden, verweist Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab auf einen Hintergrund des aktuellen "Sonderangebotes" der Stadt Hilchenbach.
Einzelheiten dazu, empfiehlt der Verwaltungschef, sollten interessierte Erbbauberechtigte im persönlichen Gespräch mit Christa Driehaus erörtern.
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