Senioren-Service
Angebot der Senioren-Service-Stelle
Was passiert, wenn es alleine zuhause nicht mehr geht?
Die Senioren-Service-Stelle der Stadt Hilchenbach und der Kreis Siegen-Wittgenstein hatten im Rahmen ihrer Zukunftsinitiative "Leben und Wohnen im Alter" zu dem Vortrag "Was passiert, wenn es alleine zuhause nicht mehr geht ?" in den Ratssaal der Stadt Hilchenbach eingeladen und einige Mitbürgerinnen und Mitbürger nutzten diese Gelegenheit (Foto).

Der Referent, Wolf Thomas Speck, vom Pflegeinformationsbüro des Kreises Siegen-Wittgenstein gab Informationen zu Unterstützungs- und Pflegeangeboten und deren Finanzierung. Auch informierte er die interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer über Unterstützungsmöglichkeiten im vorpflegerischen Bereich.
Der Fachmann erläuterte die verschiedenen Formen der Pflege, angefangen mit der ambulanten Pflege, über die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Tagespflege und Nachtpflege sowie betreutes Wohnen bis hin zur stationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Neben der Organisation, wurde auch auf die Finanzierung von Hilfe und Pflege durch die Pflegekasse eingegangen.
Wolf Thomas Speck erläuterte, welche Voraussetzungen für die Einstufung in eine entsprechende Pflegestufe vorliegen müssen und über die Höhe der Leistungen. Auch im vorpflegerischen Bereich gibt es Hilfen, die man in Anspruch nehmen kann, zum Beispiel Hilfen bei der Wohnungsanpassung, günstige Darlehn für bis zu 50% der Kosten von maximal 30.000 Euro im Rahmen der Wohnungsbauförderung, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach dem Sozialhilferecht SGB XII, Hilfen für soziale Betreuung, Behördengänge, Gartenpflege und so weiter. Auch besteht das Angebot zu Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII für Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I.
Anschließend ging Wolf Thomas Speck auf die Finanzierung von Pflege durch die Sozialhilfe ein, das heißt, inwieweit die eigene Rente und weitere Einkünfte, Vermögen, oder auch selbst genutztes angemessenes Haus- oder Wohnungseigentum angerechnet werden. Er informierte darüber, inwieweit Ehegatten gegenseitig, aber auch Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind.
Sein Fazit dieses informativen Vortrages war: Der leider schon oft gehörte Spruch "Ich benötige eigentlich Unterstützung, kann sie mir aber nicht leisten" gilt nicht, denn: Trotz der Veränderung in der Sozialgesetzgebung muss kein hilfe- oder pflegebedürftiger Mensch aufgrund fehlender eigener finanzieller Mittel oder die seiner Angehörigen auf eine erforderliche helferische oder pflegerische Versorgung verzichten.
Während und im Anschluss an den Vortrag wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von der Möglichkeit, Fragen zu stellen, rege Gebrauch gemacht.
Download-Dokumente
Wichtige Links Informationen des Kreises Siegen-Wittgenstein Interview zu Start und Anliegen der Zukunftsinitiative 2020 www.zukunftsinitiative2020.de (Kreis Siegen-Wittgenstein)
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