Bürgerbeauftragter
Bürgerbeauftragter - besonders für Sie da!
Aufgaben und Ziele des Bürgerbeauftragten
Ziele:
- Kontakt Bürger zu Verwaltung intensivieren und verbessern
- Potenzial (Ideen, Hinweise) der Bürgerinnen und Bürger stärker nutzen (Stichwort Mängelmeldung: Je schneller der Stadtverwaltung Mängel bekannt sind, um so schneller kann sie zur Behebung beitragen.)
- Bürgerfreundlicher handeln
- ein Ansprechpartner sein unabhängig von der Zuständigkeit, die der Bevölkerung oft nicht ausreichend bekannt ist,
- hohe Erreichbarkeit bieten durch eigenes Telefon (Rückruf, geregelte Vertretung, Anrufbeantworter) und Formular im Internet
- (erste) Antwort innerhalb von höchstens zwei Wochen gegeben
Was ist der Bürgerbeauftragte?
- Ein Auftragnehmer (Auftraggeber ist die Bürgerin/der Bürger)
- Eine Alternative zu den zuständigen Ansprechpartnern in der Stadtverwaltung
- Eine persönlich bekannte Kontaktperson für die Bevölkerung (nicht anonym wie die Behörde Stadtverwaltung)
- Ein unbürokratisches, von Zuständigkeiten unabhängiges Hilfsangebot (Vorgehensweise des Bürgerbeauftragten ist nicht fest geregelt; gehandelt wird flexibel, vom Einzelfall abhängig und zielorientiert)
- Allheilmittel
- Hinweise und Aufträge der Bevölkerung annehmen, bearbeiten und beantworten
- Persönliche Problemlagen und individuelle Anliegen aufgreifen, vermitteln und bei der Lösung helfen
- Alle Wünsche erfüllen
- Fachlich richtige Entscheidungen aufheben oder ändern
- Offene Ohren ... für Anliegen der Bürger (unabhängig von der Zuständigkeit)
- Offene Augen ... für zu ändernde Zustände (Stadtbild, Mängel)

Nicht ärgern - Melden Sie sich!
zurück


