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Stadtwerke Hilchenbach erstatten Mehrwertsteuer zurück
Grundstücksbesitzer, deren Trinkwasserhausanschlüsse zwischen 2000 und 2008 repariert, erneuert oder erstmalig hergestellt wurden, können sich freuen, denn sie erhalten Mehrwertsteuer zurück.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 8. Oktober 2008 unterliegt die Herstellung, Reparatur und Erneuerung eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen nur dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %. Sofort nach Bekanntwerden des Urteils haben die Stadtwerke Hilchenbach ihre Bescheide entsprechend geändert und ab diesem Zeitpunkt den deutlich niedrigeren Steuersatz ausgewiesen und berechnet.
Aufwendiger gestaltet sich die Abwicklung des Zeitraumes vor dem Urteil. Seit dem Jahr 2000 mussten die Wasserversorgungsunternehmen auf Anweisung der Finanzverwaltung den erhöhten Mehrwertsteuersatz von 16 % und ab 2007 von 19 % erheben; so auch in Hilchenbach.
Wie jede Mehrwertsteuer mussten die Stadtwerke auch diesen erhöhten Betrag gewissermaßen als durchlaufenden Posten an das Finanzamt weiterleiten, erklärt Betriebsleiter Werner Otto, dass nur die Finanzverwaltung von dem höheren Prozentsatz profitiert hat. Erst durch die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes wurde diese seit 2000 gültige Vorgabe für rechtswidrig erklärt. Damit haben die Stadtwerke Hilchenbach nun ebenso wie alle anderen Wasserversorgungsunternehmen die Möglichkeit, den Kunden zuviel gezahlte Mehrwertsteuer zurück zu zahlen.
Diese Chance will die Stadt Hilchenbach im Sinne aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger nutzen, obwohl das Verfahren aufwendig ist und die Bescheide bestandskräftig geworden sind. Nochmals Werner Otto: "Wir wollen die Rückzahlung nicht von Anträgen oder Fristen abhängig machen. Allen seit 2000 mit erhöhter Mehrwertsteuer belasteten Grundstückseigentümern wollen wir diese auch wieder erstatten". Nach einer ersten groben Schätzung liegt die Anzahl der Nutznießer dieser Vorgehensweise damit bei über 500 Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Hilchenbach.
Damit möglichst alle in den Genuss einer Rückerstattung kommen können, werden die Stadtwerke in den nächsten Monaten von sich aus die betroffenen Grundstückseigentümer anschreiben und um die Vorlage der Originalbescheide bitten. Bereits bei den Stadtwerken eingegangene Anträge werden selbstverständlich ebenfalls bearbeitet.
Der mit der Rückerstattung verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand kann allerdings momentan nicht voll geleistet werden. Zur Zeit müssen die Stadtwerke vorrangig die Umstellung auf die getrennte Abwassergebühr bearbeiten. Insofern bittet der Betriebsleiter um Verständnis, dass die Stadtwerke erst danach die Abwicklung der Mehrwertsteuererstattung in Angriff nehmen werden. Bis alle Erstattungsansprüche bearbeitet sind, können daher mehrere Monate vergehen. Während die Grundstückseigentümer das Geld von den Stadtwerken erhalten werden, müssen sich diese ihrerseits die zuviel erhobenen Beträge vom Finanzamt zurückholen.
Werner Otto kommt zu folgendem Fazit: "Sicherlich ist es unglücklich, dass die Bürger und die Stadtwerke nun einen zusätzlichen Aufwand haben. Im Sinne der Gerechtigkeit werden wir aber unseren Beitrag leisten, um den Grundstückseigentümern zu ihrem Geld zu verhelfen.
Zur Abwicklung der Mehrwertsteuererstattung...
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