Stadt Hilchenbach

Stadtwerke

Grundbesitzabgabenbescheide

Fast 8.500 "Päckchen" auf dem Weg zu den Grundstückseigentümern

Die Abgabenbescheide 2010 sind an alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versandt.

Neben dem Bescheid für Grundbesitz- und sonstige Abgaben enthält die Postsendung ein Begleitschreiben, in dem die einzelnen Abgabearten und deren Gebührensätze näher und ausführlich erläutert werden. Hinzu kommt diesmal eine Information zu den Abwassergebühren, die die Stadtwerke aufgrund der Rechtsprechung erstmals getrennt nach Niederschlag und Verbrauch berechnen müssen.

Letztlich wird diese für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene neue Berechnung auch der "Knackpunkt" für viele Bescheidempfänger sein, denn die anderen Steuern und Gebühren sind für 2010 nicht erhöht worden. Die Stadtverwaltung weist lediglich darauf hin, dass im Rahmen der Beratungen der Haushaltssatzung 2010 eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern rückwirkend zum 1. Januar 2010 nicht auszuschließen ist.

Um Missverständnissen bei der getrennten Abwassergebühr vorzubeugen, ist Betriebsleiter Werner Otto zunächst wichtig, deutlich zu machen, dass diese Änderung nicht mit einer Erhöhung verbunden ist: "Die Stadtwerke nehmen dadurch nicht mehr Geld ein als bisher. Die neue Berechnung bedeutet nur, dass die vorhandenen Kosten der Abwasserbeseitigung nach anderen Maßstäben auf die Gebührenzahler verteilt werden." Dadurch zahlen in der Konsequenz zum Beispiel große Familien, die auf einem kleinen Grundstück wohnen, eher weniger, während Haushalte mit großer Grundstücksfläche und geringem Wasserverbrauch nun eher mehr bezahlen müssen.

Problematisch ist die getrennte Abrechnung der Abwassergebühr besonders deshalb, weil hier eine Rückrechnung bis 2007 erforderlich ist, macht Werner Otto auf eine mögliche Hürde beim Verstehen der Bescheide aufmerksam. Der Betriebsleiter geht allerdings davon aus, dass in Hilchenbach die sehr gute Vorbereitung dieser richterlich vorgeschriebenen Änderung nun auch Früchte tragen wird: "Wir haben seit 2008 in allen Stadtteilen Informationsveranstaltungen durchgeführt und dabei viele Menschen informieren können. Anschließend haben meine Mitarbeiter die Bürger bei der Flächenermittlung mit Rat und Tat unterstützt, so dass Unklarheiten frühzeitig ausgeräumt werden konnten."

Da der Bescheid leider in seiner Form nicht für jeden Zahlungspflichtigen sofort verständlich ist, haben die Stadtwerke eine Information zur Abrechnung der getrennten Abwassergebühr beigefügt. Diese haben wir bewusst kurz gefasst, denn viele Seiten mit Erklärungen helfen dem Leser weniger als sie nützen, betont Werner Otto. Gerade diese eine Seite sollten die Bescheidempfänger allerdings intensiv nutzen, um ihren Abgabenbescheid zu verstehen. Wer dennoch Fragen hat, dem steht selbstverständlich die schon bekannte Telefon-Hotline der Stadtwerke unter 02733/288-172 montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr gerne zur Verfügung.

Größte Sorge der Bürger bleibt verständlicherweise, wie in Einzelfällen entstehende größere Nachzahlungen beglichen werden sollen. Grundsätzlich werden in den Vorjahren zu viel gezahlte Abwassergebühren mit der Grundbesitzabgabenrate im 1. Quartal 2010 zurück erstattet und verrechnet. Die Nachforderungen von Niederschlagswassergebühren werden dagegen bereits auf die vier Abschläge vom 15. Februar bis 15. November aufgeteilt, um die Belastung auf das ganze Jahr zu verteilen.

Wie bei allen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben bietet die Stadtverwaltung aber auch die monatliche Zahlung an, um eine gleichbleibende Belastung der Haushalte zu ermöglichen. Dazu ist eine Absprache mit der Stadtkasse und die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich. Auch dazu erläutert der Infobrief das Angebot und benennt die Ansprechpartnerin.

Nochmals Betriebsleiter Werner Otto zur Zahlungsweise: "Gerade für durch die Nachforderungen besonders stark belastete Eigentümer werden wir gemeinsam Lösungen finden."

Wichtig ist dafür vor allem, dass die Bescheidempfänger das Gespräch mit den Stadtwerken suchen. Dies gilt aber auch für alle anderen Steuern und Gebühren, besonders, seitdem die Bürger aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 auch bei Grundbesitzabgaben zur Wahrung ihrer Rechte keinen Widerspruch mehr einlegen können, sondern direkt klagen müssten. Die damit verbundenen Aufwand und Kosten möchte die Stadtverwaltung im Sinne aller Beteiligten vermeiden helfen. Empfehlung ist, bei Fragen zur Richtigkeit des Bescheides unbedingt zunächst das Gespräch mit den genannten zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen. Rückfragen können per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei den einzelnen Abgabearten sind die zuständigen Ansprechpartner/innen aufgeführt. Bei der Kontaktaufnahme sollte unbedingt das Kassenzeichen angegeben werden.

Ergänzend informiert die Stadtverwaltung im Begelitschrieben auch über die Möglichkeit für Personen, die nur mit Nebenwohnsitz in Hilchenbach gemeldet sind, sich von der Grundgebühr für den Abfall befreien zu lassen. Die Stadtwerke nutzen den beigefügten Infobrief, um nochmals auf die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung hinzuweisen. Diese regelt die Meldepflicht von Brauchwasseranlagen und hat den zulässigen Grenzwert für Blei im Trinkwasser verschärft. Ziel dieser Regelungen ist ein größerer Verbraucherschutz vor Gesundheitsgefährdungen.

Die dem Abgabenbescheid beigefügten Informatione finden Sie auch hier zum Herunterladen:

Download-Dokumente
Download-Dokumente  Symbol: Download Dokument Kompostanwendungsempfehlung  (336 kb)  Symbol: Download Dokument Kompost-Qualitätszeugnis  (433 kb)

zurück
Betriebsleiter der Stadtwerke Hilchenbach, Werner Otto, an seinem Arbeitsplatz

Stadt Hilchenbach

Stadtwerke
Werner Otto
Betriebsleiter

Markt 13
57271 Hilchenbach

Telefon: 02733/288-171
Telefax: 02733/288-288

E-Mail: w_otto@hilchenbach.de