Kontakt
Keine Rechtverbindlichkeit bei elektronischer Kommunikation
Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Hilchenbach:
Verweigerung der Zugangseröffnung der Stadt Hilchenbach für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)
Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Stadt Hilchenbach – insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet.
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für elektronische Kontaktformulare als auch für jede Art von Internet-Formularen und sonstigen Zugängen. Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.
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