Stadt Hilchenbach

Fachbereich 3 - Bauen

Winterdienst

Gemeinsam unfallfrei durch die kalte Jahreszeit!


Des einen Freud, des anderen Leid - diese Gefühle löst der Schnee jedes Jahr auch in Hilchenbach aus. Während sich viele Kinder und die Wintersportler  freuen, haben andere Menschen viel zu tun mit der "weißen Pracht":

Die Fahrzeuge des Bauhofes sind täglich in Winterdiensteinsätzen und auch die Bürger dürfen sich mit dem Schneeräumen beschäftigen, damit es bei Fußgängern und Autofahrern nicht zu gefährlichen Rutschpartien kommt.

Erstes Fazit zum Winterdienst in der langen Saison 2009/2010
(Stand 8. März 2010)

Der Bauhof hat bisher etwa 500 Tonnen Salz verbraucht. Damit liegt der Einsatz dieses Streumitttels etwa 200 Tonnen unter dem des Vorjahres. Insgesamt ist dieser geringe Salzeinsatz die Folge der Knappheit auf dem Markt. Bauhofleiter Joachim Stötzel lobt in diesem Zusammenhang die gegenseitige Unterstützung der mit dem Winterdienst beauftragten Verwaltungen. So konnte der Hilchenbacher Bauhof aufgrund von Verzögerungen der Lieferungen eigener Bestellungen kurzzeitig Salz bei der Stadt Siegen und beim Landesbetrieb Straßen NRW ausleihen, dass nach Liefereingang zurückgegegebn wurde. "Diese gegenseitige Unterstützung in diesem schwierigen Winter war einfach vorbildlich", betont Joachim Stötzel.

Der Bauhof musste trotz der gegenseitigen Hilfe neben dem Salz auch in ungewöhnlich starkem Maße Streusplitt verwenden. Über 150 Tonnen wurden hauptsächlich als Ersatz für das trotz entsprechender Lieferzusagen nicht zu erhaltende Salz verstreut.

In normalen Jahren wird Streusplitt nur den Bürgern in den Streukästen zum Nutzen auf steileren Gehwegen zur Verfügung gestellt. Der Verbrauch liegt dann etwa bei 25 Tonnen pro Jahr.

Der jetzt auch auf Straßen gestreute Splitt wird in den folgenden Wochen mit Kehrmaschinen aufgekehrt, da sonst unter anderem die Gefahr besteht, dass Kanäle verstopfen. Ein Großteil des Streusplitts muss anschließend wegen der starken Verunreinigungen auf der Deponie entsorgt werden. Nur ein geringerer Teil kann für Baumaßnahmen noch verwendet werden.

Allgemeine Bitte

Für alle Einwohner gilt, die schwierige Situation so anzunehmen, wie sie ist. Durch gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sollte es uns gelingen, diesen außergewöhnlichen Winter möglichst schadlos zu überstehen. Dazu gehört auch, dass Schnee nicht im Straßenbereich abgeladen werden darf. Bitte Bedenken Sie, dass damit nicht nur die Schneeräumung durch den Bauhof, sondern auch der Einsatz von Rettungsdiensten wie Notarzt und Feuerwehr erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird.

Allgemeine Regelungen für den Winterdienst des Bauhofes

Neben einigen beauftragten Unternehmern liegt die Hauptlast für den Winterdienst in Hilchenbach beim städtischen Bauhof.

Schneefräse und Lastwagen des Bauhofes beim Kampf gegen größere Schneemassen.

Auch wenn sich die Stadtverwaltung insbesondere aus Kostengründen eher einen milden Winter wünscht, ist der Bauhof im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, seinen Teil zu einem möglichst reibungslosen und unfallfreien Straßenverkehr im Winter beizutragen. Nicht vergessen sollten die Bürger allerdings die Tatsache, dass die Fahrer trotz ihrer Einsatzbereitschaft rund um die Uhr nicht überall gleichzeitig sein können. Zum Verständnis erläutert Bauhofleiter Joachim Stötzel die Reihenfolge, in der die Straßen abgefahren werden müssen: "Die Streubezirke sind in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Gefährliche und zugleich verkehrswichtige Straßen besitzen dabei höchste Priorität." Und ohnehin gilt, dass der Winterdienst vom Bauhof nicht alleine bewältigt werden kann. Die Mithilfe der Bürger ist nötig, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Regelungen für den Winterdienst der Bürger/innen

Für diese notwendige Unterstützung durch die Bevölkerung gelten Regelungen zur Schneeräum-, Streu- und Verkehrssicherungspflicht, die sich aus der am 28. November 2007 vom Rat der Stadt Hilchenbach beschlossenen, neuen Straßenreinigungssatzung der Stadt Hilchenbach ergeben.

Dabei wurden auch einige wesentliche Regelungen an die aktuellen Lebensverhältnisse angepasst, zum Beispiel die Uhrzeiten, zu denen Schnee geschoben werden muss. Insofern bittet die Stadtverwaltung die folgenden Hinweise besonders aufmerksam wahr zu nehmen und zu beachten.

Neue Zeiten für die Schneeräumung und das Streuen!

Werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen besteht diese Pflicht erst ab 9.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Dabei sind die Geh- und kombinierten Geh- und Radwege in einer für den Verkehr erforderlichen Breite, nach Möglichkeit etwa 1 m, einschließlich notwendiger Zugänge zu den angrenzenden Anliegergrundstücken von Schnee frei zu machen und frei zu halten. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- oder Radweges oder, wo das nicht möglich ist, an dem Fahrbahnrand so schmal wie möglich und so zu lagern, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe zu Entwässerungsanlagen, die Hydranten, Löschwasserentnahmestellen, Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen und die dazugehörigen Hinweisschilder sind stets gut sichtbar frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schulbusse, an Fußgängerüberwegen und Querungshilfen, müssen die Gehwege so von Schnee frei gehalten und - bei Glätte - bestreut werden, dass diese Bereiche auch möglichst gefahrlos erreicht und verlassen werden können. An gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel bei Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und auf starken Gefäll- oder Steigungsstrecken, bittet die Stadtverwaltung, den Winterdienst besonders sorgfältig auszuführen. Häufig nachgefragt auch folgender Hinweis: Schrammbords müssen wegen ihrer geringen Breite nicht geräumt werden, da sie nicht speziell dem Fußgänger vorbehalten sind.

Bei Schnee- und Eisglätte sind die Wege und Zugänge zu bestreuen. Dabei haben die Bürger darauf zu achten, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht durch die verwendeten Streumittel angegriffen werden. Wichtig ist auch, dass Schnee und Eis von Privatgrundstücken nicht auf Gehwege und Fahrbahnen geschafft werden dürfen, da dieses Verhalten zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer führt.

Gemeinsam durch den Winter - auch mit Nachbarschaftshilfe!

Dass die Einhaltung dieser Bestimmungen leichter gesagt ist als getan, ist der Stadtverwaltung durchaus bewusst. Um so wichtiger ist es, die Aufgaben möglichst gemeinsam und mit gegenseitiger Rücksichtnahme anzugehen. Ganz im Sinne seiner Initiative "Miteinander - Füreinander" setzt Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab daher auch in diesem Jahr wieder auf die Nachbarschaftshilfe: "Insbesondere einige ältere Menschen sind gerade beim Winterdienst auf Unterstützung angewiesen. Damit wir alle gut durch den Winter kommen, setzte ich auf die Solidarität der Hilchenbacherinnen und Hilchenbacher." Wer unabhängig von bisher schon üblicher nachbarschaftlicher Unterstützung bereit ist, im Rahmen der Initiative "Miteinander - Füreinander" Mitmenschen beim Winterdienst zu helfen, kann sich gerne an die Beauftragte für bürgerschaftliches Engagement, Inge Grebe wenden. Näheres dazu erfahren Sie unten unter weitere Informationen.  

Gleichzeitig wünscht sich der Verwaltungschef eine gute Zusammenarbeit mit den städtischen Einsatzkräften, denn man sollte nicht vergessen, dass diese genauso wie die Bürger im Winter in besonderem Maß gefordert sind und sicherlich ihr Bestes geben werden. Joachim Stötzel wirbt konkret um Verständnis für die eingeschränkten Möglichkeiten der Winterdienstfahrer: "Egal, ob ein Unternehmer oder ein städtischer Bediensteter fährt, er kann mit dem Räumschild seines Fahrzeuges den Schnee grundsätzlich nur am Fahrbahnrand ablegen." "Lediglich in Ausnahmesituationen kann der Pflug geschwenkt oder der Schnee sogar ein Stück vor dem Fahrzeug her geschoben werden", macht der Bauhofleiter deutlich, dass auch in jedem Winter, egal ob er mild oder streng sein wird, nicht jeder Wunsch zur Schneeräumung erfüllt werden kann. Zwar hofft die Stadtverwaltung, dass ein extremer Winter  ausbleibt, aber auch für diese Herausforderung ist der städtische Bauhof gerüstet.

Aktuell: Sonderregelungen ab 2. Februar 2010

Aufgrund der aktuellen Unwetterschneewarnung bleiben alle Turn- und Sporthallen sowie der gesamte Gebäudekomplex am Bernhard-Weiss-Platz (Theater, Kino, Hallenbadgaststätte, Jugendtreff usw.) geschlossen. Die Wiedereröffnung dieser Gebäude wird zeitnah am 3. Februar bekanntgegeben.


Weitere Informationen:

Ehrenamtliche Hilfe im Winterdienst



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Portraitfoto von Baudezernent Michael Kleber

Stadt Hilchenbach

Michael Kleber
Baudezernent und
Fachbereichsleiter Bauen
Markt 13
57271 Hilchenbach

Telefon: 02733/288-141
Telefax: 02733/288-144

E-Mail: m_kleber@hilchenbach.de