Stadt Hilchenbach

Städtische Immobilien

Besitz von Baugrundstücken im Erbbaurecht

Erbbaurecht - die Alternative zum Kauf!

Die Stadt Hilchenbach bietet Bauwilligen die Möglichkeit, Baugrundstücke im Erbbaurecht zu erwerben.

Im Erbbaurecht wird dem Erbbauberechtigten ein Nutzungsrecht am betreffenden Grundstück für die Dauer von 99 Jahren eingeräumt. Der Erbbauberechtigte hat das Recht, das Grundstück mit einem Wohnhaus und den dazugehörenden Anlagen zu bebauen.

Der Besitzer hat für die Einräumung des Erbbaurechts einen jährlichen Erbbauzins an die Stadt Hilchenbach zu zahlen.
Der Erbbauzins errechnet sich wie folgt:

4 Prozent vom Bodenrichtwert pro m² multipliziert mit der Grundstücksgröße

Alle 3 Jahre erfolgt eine Prüfung zur Anpassung des Erbbauzinses an die Steigerung der Lebenshaltungskosten und die Umsetzung der Anpassung.

Die Stadt Hilchenbach bietet den Erbbauberechtigten die Möglichkeit, das betreffende Grundstück jederzeit zum aktuellen Grundstückspreis zu kaufen. Allerdings wird der bis dahin gezahlte Erbbauzins nicht auf den Kaufpreis angerechnet.



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Stadt Hilchenbach

Anke Setzer
Markt 13
57271 Hilchenbach

Telefon: 02733/288-167
Telefax: 02733/288-288

E-Mail: a.setzer@hilchenbach.de 

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Christa Driehaus
Markt 13
57271 Hilchenbach

Telefon: 02733/288-244
Telefax: 02733/288-288

E-Mail: c.driehaus@hilchenbach.de