Stadt Hilchenbach

Baubetriebshof

Winterdienst

Gemeinsam unfallfrei durch die kalte Jahreszeit!


Des einen Freud, des anderen Leid - diese Gefühle löst der Schnee jedes Jahr auch in Hilchenbach aus. Während sich viele Kinder und die Wintersportler/innen freuen, haben andere Menschen viel zu tun mit der "weißen Pracht":

Die Fahrzeuge des Baubetriebshofes sind täglich in Winterdiensteinsätzen und auch die Bevölkerung darf sich mit dem Schneeräumen beschäftigen, damit es bei Fußgängern und Autofahrern nicht zu gefährlichen Rutschpartien kommt.

Allgemeine Bitte

Für alle Einwohner gilt, die schwierige Situation so anzunehmen, wie sie ist. Durch gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sollte es uns gelingen, auch außergewöhnliche Winter möglichst schadlos zu überstehen. Dazu gehört auch, dass Schnee und Eis nicht im Straßenbereich abgeladen werden darf. Bitte Bedenken Sie, dass damit nicht nur die Schneeräumung durch den Baubetriebshof, sondern auch der Einsatz von Rettungsdiensten wie Notarzt und Feuerwehr erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird.

Allgemeine Regelungen für den Winterdienst des Baubetriebshofes

Neben einigen beauftragten Unternehmern liegt die Hauptlast für den Winterdienst in Hilchenbach beim städtischen Baubetriebshof.

Schneefräse und Lastwagen des Bauhofes beim Kampf gegen größere Schneemassen.

Auch wenn sich die Stadtverwaltung insbesondere aus Kostengründen eher einen milden Winter wünscht, ist der Baubetriebshof im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, seinen Teil zu einem möglichst reibungslosen und unfallfreien Straßenverkehr im Winter beizutragen. Nicht vergessen sollten die Bürgerinnen und Bürger allerdings die Tatsache, dass die Fahrer trotz ihrer Einsatzbereitschaft rund um die Uhr nicht überall gleichzeitig sein können. Außerdem gilt, dass sich die Bevölkerung gerade zu Beginn des Winterdienstes nicht wundern sollte, wenn die Fahrzeuge mit zwei statt wie üblich einem Fahrer besetzt sind. Aufgrund von Personalwechseln dient diese Maßnahme der ordentlichen Einarbeitung der neuen Kollegen.

Zum Verständnis die Reihenfolge, in der die Straßen abgefahren werden müssen, erläutert Baubetriebshofleiter Stefan Kucharski : "Die Streubezirke sind in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Gefährliche und zugleich verkehrswichtige Straßen besitzen dabei höchste Priorität." Und ohnehin gilt, dass der Winterdienst vom Baubetriebshof nicht alleine bewältigt werden kann. Die Mithilfe der Bevölkerung ist nötig, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Bei größeren Schneemengen werden die Straßen erhablich eingeengt, so dass Begegnungsverkehr nur unter erschwerten bedingungen möglich ist. Der Räumdienst wird dort, wo es erforderlich ist, den Schnee auch auf den Gehweg schieben.

Neuerung im Jahr 2011:
Einbahnstraßenregelung bei großen Schneemengen!

Bei außergewöhnlich großen Schneemengen werden außerdem erstmals in der Winterdienstsaison 2011/2012 einige Straßen als Einbahnstraßen ausgeschildert. Diese Ausweisung wird nur so lange beibehalten, bis ein Begegnungsverkehr wieder möglich ist.

Folgende Straßen können bei Bedarf von dieser neuen Vorgehensweise betroffen sein:
  • Unteres Marktfeld/Oberes Marktfeld (Regelung ab Parkdeck Gerberpark nur bergauf und Abfahrt über Oberes Marktfeld),
  • An der Sang (vom Beginn ab der Hilchenbacher Straße bis In der Hasselsbach),
  • Siedlung (Die Siedlung ist bereits ein Rundweg. Sie wird dann links herum ausgeschildert.)
  • Bergstraße/Waldstraße (Fahrtrichtung: die Bergstraße hoch und die Waldstraße herunter),
  • St. Friedrichs-Weg/Stahlbergstraße im Ferienhausgebiet Müsen (Fahrtrichtung: den St. Friedrichs-Weg hinauf und die Stahlbergstraße herunter),
  • Auf der Burg/In den Kämpen in Grund (Über die Jung-Stilling-Straße in die Straße Auf der Burg übergehend in die Straße In den Kämpen)
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/innen bittet die Stadtverwaltung darum, sich an die Beschilderung zu halten.

Regelungen für den Winterdienst der Bürger/innen

Für diese notwendige Unterstützung durch die Bevölkerung gelten Regelungen zur Schneeräum-, Streu- und Verkehrssicherungspflicht, die sich aus der am 28. November 2007 vom Rat der Stadt Hilchenbach beschlossenen, neuen Straßenreinigungssatzung der Stadt Hilchenbach ergeben.

Dabei wurden auch einige wesentliche Regelungen an die aktuellen Lebensverhältnisse angepasst, zum Beispiel die Uhrzeiten, zu denen Schnee geschoben werden muss. Insofern bittet die Stadtverwaltung die folgenden Hinweise besonders aufmerksam wahr zu nehmen und zu beachten.

Zeiten für die Schneeräumung und das Streuen!

Werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen besteht diese Pflicht erst ab 9.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Dabei sind die Geh- und kombinierten Geh- und Radwege in einer für den Verkehr erforderlichen Breite, nach Möglichkeit etwa 1 m, einschließlich notwendiger Zugänge zu den angrenzenden Anliegergrundstücken von Schnee frei zu machen und frei zu halten.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- oder Radweges oder, wo das nicht möglich ist, an dem Fahrbahnrand so schmal wie möglich und so zu lagern, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Die Einläufe zu Entwässerungsanlagen, die Hydranten, Löschwasserentnahmestellen, Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen und die dazugehörigen Hinweisschilder sind stets gut sichtbar frei zu halten.

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schulbusse, an Fußgängerüberwegen und Querungshilfen, müssen die Gehwege so von Schnee frei gehalten und - bei Glätte - bestreut werden, dass diese Bereiche auch möglichst gefahrlos erreicht und verlassen werden können. An gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel bei Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und auf starken Gefäll- oder Steigungsstrecken, bittet die Stadtverwaltung, den Winterdienst besonders sorgfältig auszuführen.

Häufig nachgefragt auch folgender Hinweis: Schrammbords müssen wegen ihrer geringen Breite nicht geräumt werden, da sie nicht speziell dem Fußgänger vorbehalten sind.

Bei Schnee- und Eisglätte sind die Wege und Zugänge zu bestreuen. Dabei haben die Bürger darauf zu achten, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht durch die verwendeten Streumittel angegriffen werden.

Wichtig ist auch, dass Schnee und Eis von Privatgrundstücken nicht auf Gehwege und Fahrbahnen geschafft werden dürfen, da dieses Verhalten zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer führt.

Im Ergebnis sollte erreicht werden, dass für die Schneeräumfahrzeuge die notwendige Fahrbahnbreite von mindestens drei Metern freigehalten wird. Darauf ist auch beim Parken von Fahrzeugen möglichst zu achten.  

Gemeinsam durch den Winter - auch mit Nachbarschaftshilfe!

Dass die Einhaltung dieser Bestimmungen leichter gesagt ist als getan, ist der Stadtverwaltung durchaus bewusst. Um so wichtiger ist es, die Aufgaben möglichst gemeinsam und mit gegenseitiger Rücksichtnahme anzugehen. Ganz im Sinne seiner Initiative "Miteinander - Füreinander" setzt Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab daher auch in diesem Jahr wieder auf die Nachbarschaftshilfe: "Insbesondere einige ältere Menschen sind gerade beim Winterdienst auf Unterstützung angewiesen. Damit wir alle gut durch den Winter kommen, setzte ich auf die Solidarität der Hilchenbacherinnen und Hilchenbacher." Wer unabhängig von bisher schon üblicher nachbarschaftlicher Unterstützung bereit ist, im Rahmen der Initiative "Miteinander - Füreinander" Mitmenschen beim Winterdienst zu helfen, kann sich gerne an die Beauftragte für bürgerschaftliches Engagement Inge Grebe wenden. Näheres dazu erfahren Sie unten unter weitere Informationen.  

Gleichzeitig wünscht sich der Verwaltungschef eine gute Zusammenarbeit mit den städtischen Einsatzkräften, denn man sollte nicht vergessen, dass diese genauso wie die Bürgerinnen und Bürger im Winter in besonderem Maß gefordert sind und sicherlich ihr Bestes geben werden. Stefan Kucharski wirbt konkret um Verständnis für die eingeschränkten Möglichkeiten der Winterdienstfahrer: "Egal, ob ein Unternehmer oder ein städtischer Bediensteter fährt, er kann mit dem Räumschild seines Fahrzeuges den Schnee grundsätzlich nur am Fahrbahnrand ablegen." "Lediglich in Ausnahmesituationen kann der Pflug geschwenkt oder der Schnee sogar ein Stück vor dem Fahrzeug her geschoben werden", macht der Baubetriebshofleiter deutlich, dass auch in jedem Winter, egal ob er mild oder streng sein wird, nicht jeder Wunsch zur Schneeräumung erfüllt werden kann.

Warnung:
Schneehaufen an Straßen sind keine Spielgelegenheit!

Die Schneeberge türmen sich trotz der laufenden Bemühungen des Baubetriebshofes um den Abtransport an den Straßen. Was für die im Einsatz befindlichen Beschäftigten und die erwachsenen Bürger ein Problem ist, sorgt bei einigen von diesem Winter erfreuten Kindern für die Idee einer neuen Spielmöglichkeit.

Schneeberge im öffentlichen Straßenbereich als Spielplatz zum toben, rutschen oder sogar zum Bauen eines Schneeiglus zu nutzen, ist jedoch sehr gefährlich. Insofern warnt die Stadtverwaltung ausdrücklich davor und bittet die Eltern darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Gefährdungen, denen Kinder beim Spielen "mit den Schneebergen" ausgesetzt sind, vermieden werden.

"Schneeiglus bauen und nutzen ist für die Kinder sicherlich eine interessante Sache, aber diese Winteraktivität gehört in den eigenen Garten und nicht in den öffentlichen Straßenbereich," betont Baubetriebshofleiter Stefan Kucharski im Sinne seiner Mitarbeiter, die bei ihrer Arbeit keine schlimme Überraschung erleben möchten, und ergänzt, dass auch im Garten gerade kleinere Kinder nicht beim Bau oder beim Spielen in Schneehäusern alleine gelassen werden sollten. Dies gilt besonders bei der derzeitigen Wetterlage mit einem Wechsel von Tauen und wieder Gefrieren.

Weitere Informationen:

Ehrenamtliche Hilfe im Winterdienst

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Baubetriebshofleiter Stefan Kucharski

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Stefan Kucharski
Baubetriebshofleiter
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57271 Hilchenbach

Telefon: 02733/8965-17
Telefax: 02733/8965-22

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