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26. Juli 2021

Corona-Pandemie

Verschärfte Regeln wegen landesweiter Inzidenzstufe 1 in NRW

Für Nordrhein-Westfalen gelten seit Montag, den 26. Juli  wieder die Corona-Regeln der Landesinzidenzstufe 1. Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen – auch in Kreisen wie Siegen-Wittgenstein und Olpe, die lokal bislang noch in der Inzidenzstufe 0 liegen. Die NRW-Landesregierung begründet dies damit, dass sich die Inzidenzwerte landesweit innerhalb kurzer Zeit verdoppelt hätten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das muss uns Sorgen machen.“

Regelungen im Überblick

Es gelten daher, ab sofort, folgende Regelungen:

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
  • Für den Einzelhandel gilt eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
  • Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2000 Besuchern pro Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind (bis mindestens zum 27. August) untersagt.

Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf die Seite des Landes NRW. Hier können Sie stets alle Informationen zeitnah abrufen:

https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Quelle: Land NRW