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Bürgerbeauftragter - besonders für Sie da!

Aufgaben und Ziele des Bürgerbeauftragten

Ziele:

  • Kontakt Bürger zu Verwaltung intensivieren und verbessern
  • Potenzial (Ideen, Hinweise) der Bürgerinnen und Bürger stärker nutzen (Stichwort Mängelmeldung: Je schneller der Stadtverwaltung Mängel bekannt sind, um so schneller kann sie zur Behebung beitragen.)
  • Bürgerfreundlicher handeln
  • ein Ansprechpartner sein unabhängig von der Zuständigkeit, die der Bevölkerung oft nicht ausreichend bekannt ist,
  • hohe Erreichbarkeit bieten durch eigenes Telefon (Rückruf, geregelte Vertretung, Anrufbeantworter) und Formular im Internet
  • (erste) Antwort innerhalb  von höchstens zwei Wochen gegeben  

Was ist der Bürgerbeauftragte?

  • Ein Auftragnehmer (Auftraggeber ist die Bürgerin/der Bürger)
  • Eine Alternative zu den zuständigen Ansprechpartnern in der Stadtverwaltung
  • Eine persönlich bekannte Kontaktperson für die Bevölkerung (nicht anonym wie die Behörde Stadtverwaltung)
  • Ein unbürokratisches, von Zuständigkeiten unabhängiges Hilfsangebot (Vorgehensweise des Bürgerbeauftragten ist nicht fest geregelt; gehandelt wird flexibel, vom Einzelfall abhängig und zielorientiert)

Was ist der Bürgerbeauftragte nicht?

  • Allheilmittel

Was kann der Bürgerbeauftragte leisten?

  • Hinweise und Aufträge der Bevölkerung annehmen, bearbeiten und beantworten
  • Persönliche Problemlagen und individuelle Anliegen aufgreifen, vermitteln und bei der Lösung helfen

Was kann der Bürgerbeauftragte nicht leisten?

  • Alle Wünsche erfüllen
  • Fachlich richtige Entscheidungen aufheben oder ändern

Leitsätze für die Arbeit des Bürgerbeauftragten und der gesamten Verwaltung:

  • Offene Ohren ... für Anliegen der Bürger (unabhängig von der Zuständigkeit)
  • Offene Augen ... für zu ändernde Zustände (Stadtbild, Mängel)

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