Seiteninhalt

Friedhöfe in der Stadt Hilchenbach

Jährliche Überprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen 

Nach den Vorschriften der Friedhofssatzung der Stadt Hilchenbach sind alle Grabnutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale in einem standsicheren Zustand zu halten. Dies ist erforderlich, da die Anlagen zu viel besuchten Stätten des Gedenkens gehören, so dass umstürzende Grabsteine aufgrund ihres Gewichts Menschen gefährden können.

Die Stadt Hilchenbach hat die Standsicherheit der Grabsteine und Gräber auf den städtischen Friedhöfen jährlich zu prüfen. Diese Kontrolle führen Mitarbeiter des Baubetriebshofes im Mai und Juni eines jeden Jahres durch. Die Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und der Friedhofssatzung.

Die Stadtverwaltung bittet alle Verantwortlichen, vor der Kontrolle durch den Baubetriebshof die Gräber selbst zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig für einen sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen.

Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, erhalten die Nutzungsberechtigten eine schriftliche Aufforderung, den Grabstein innerhalb einer festgesetzten Frist wieder zu befestigen.