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Kinderreisepass
Kinderreisepass
Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Kind Sie bei allen Terminen dazu ab Geburt begleiten muss:
- Beantragung des Passes
- Austausch des Passfotos
- Änderung von Größe und Augenfarbe im Pass.
Benötigt werden
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Alter Kinderreisepass
Der bisherige Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des neuen Kinderreisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
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Geburtsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
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Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile beziehungsweise der allein erziehungsberechtigten Person
Es genügt, wenn der vorsprechende Elternteil sein Ausweisdokument im Original vorlegt und von dem Elternteil, der nicht mitkommt, die Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie mitbringt. Weitere Informationen und besondere Regelungen finden Sie bei den Hinweisen zur Antragstellung.
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Einverständniserklärung des zweiten Elternteils
falls die Antragstellung durch nur einen Elternteil erfolgt. Eine Einverständniserklärung können Sie im Downloadservice herunterladen. Weitere Informationen und besondere Regelungen finden Sie bei den Hinweisen zur Antragstellung.
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Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
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Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
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Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Pass verloren gegangen ist.
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Bescheinigung der Polizei
falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Downloads und Infos
Ihr Kind muss Sie stets begleiten
- Ihr Kind muss Sie bei der Antragstellung begleiten.
- Auch bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe sowie der Einbringung eines aktuellen Passfotos ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
- Minderjährige müssen bei der Antragstellung persönlich zu uns kommen. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt.
- Wer den Ausweis oder Pass beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss, hängt vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab.
- Falls für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils benötigt wird, können Sie die erforderliche Einverständniserklärung herunterladen.
Wichtige Infos zur Gültigkeit und Änderungen
- Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder.
- Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.
- Der Kinderreisepass gilt sechs Jahre. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
- Eine Aktualisierung des Lichtbildes oder der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.
- Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Hinweise zu Kinderreisepässen, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden:
- Der Pass behält grundsätzlich die eingetragene Gültigkeit, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Der Pass kann nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
- Eine Aktualisierung des Dokumentes, wie zum Beispiel die Einbringung eines aktuellen Lichtbildes oder Änderung des Wohnortes, ist auch weiterhin möglich.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Reiseinformationen
Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, benötigen Sie für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Gebühren
- 13 Euro für Neuausstellungen
- 6 Euro für die Verlängerung oder Aktualisierung
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.