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Fachbereich Schulen und Soziales
Ein guter Start für Ihr Kind: Leistungen für Bildung und Teilhabe
"Mein Kind soll haben, was es braucht - besonders das, was ihm im Leben weiterhilft!" So wünschen es sich alle Eltern. Im Alltag ist das nicht immer einfach: Ein Schulausflug hier, ein neuer Füller dort: In der Summe reißen diese Ausgaben schmerzhafte Löcher ins Familienbudget. Wenn es um "Extras" wie eine Ferienfreizeit geht, wird es dann eng, oft sogar zu eng.
Das muss nicht sein! Wenn ein Kind beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese Leistungen decken viele Kosten ab, die für ein Kind entstehen:
(Schul-)Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten
Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt kein Kind ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.
SchuIbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August eines Jahres 70 Euro und zum 1. Februar eines Jahres 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen und Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wird Nachhilfe notwendig, weil die Schule nicht weiterhelfen kann, können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden.
Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Bis zum 31. Dezember 2013 haben auch Kinder, die einen Hort besuchen, einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommen Mittagessen. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro von dem Kind zu leisten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote, um zum Beispiel beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.
Sie möchten wissen, wo und wie Sie diese Leistungen beantragen können?
Die WohngeldsteIle im Rathaus der Stadt Hilchenbach hilft gerne weiter.