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Fachbereich Schulen und Soziales

Anträge für Sozialhilfe, Grundsicherung und weiterbewilligung der Grundsicherung jetzt auch online

Die Anträge für die drei Bereiche, sind rechts in der Randspalte unter Dokumente zu finden. Nachdem die Anträge ausgedruckt und ausgefüllt sind, können diese bei der zustänidgen Mitarbeiterin Syliva Debus im Rathaus abgeben werden.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem 3. Kapitel SGB XII ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können.

Voraussetzung ist eine vorübergehende, mindestens 6-monatige, aber nicht dauerhafte Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein Anspruch könnte auch bestehen, wenn eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit bezogen wird. Als Nachweise sind unter anderem der Personalausweis, Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen und ggfls. amtsärztliches Gutachten vorzulegen.

Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ist Personen zu leisten, die die Altersgrenze erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Vermögen, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII angehoben.

Als Nachweise sind unter anderem der Personalausweis, Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen vorzulegen.

Weiterbewilligung Grundsicherung

Wer bereits Grundsicherungsleistungen erhält, wird nach Ablauf eines Jahres angehalten, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Leistung der Grundsicherung weiterhin vorliegen.

Um die unterschiedlichen Lebenssituationen jedes Einzelnen berücksichtigen zu können, sind oft noch weitere Unterlagen zur Prüfung des Antrages erforderlich. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit Frau Debus oder Frau Kreutz in Verbindung.

 

28.06.2018