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Heimat
Heimatförderung
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ So hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen das Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen überschrieben.
„Tagtäglich setzen sich in unserem Land ehrenamtliche Frauen und Männer für den Erhalt von Traditionen, für die Pflege des Brauchtums, für die Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes und der Vielfalt ein. Sie stärken mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft und die Gemeinschaft in vielfältiger Art und Weise. Sie tragen dazu bei, dass unsere Traditionen und Werte bewahrt und nach vorne entwickelt werden und sie geben diese an die nächste Generation weiter“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach.
Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit in Zeiten, wo uns Vieles zu trennen scheint. Die Landesregierung fördert Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken.
Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen. Heimat zu haben, heißt unsichtbare Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt, egal wo sie oder er hingeht.
Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen.
Anträge für die Elemente Heimat-Scheck und Heimat-Preis können zudem online gestellt werden. Das Online-Verfahren vereinfacht die Antragstellung und beschleunigt die Bearbeitung durch die Bezirksregierungen.
Die fünf Elemente der Heimatförderung
Heimat-Scheck
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. Der Heimat-Scheck ist für alle guten Ideen und kleinen Projekte gedacht, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Der Aufwand für Antragstellung und Verwendungsnachweis ist bewusst reduziert gehalten.
Heimat-Preis
Für innovative Heimatprojekte wird durch die Kommune ein vom Land finanzierter Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, kreisfreie Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden.
Heimat-Werkstatt
Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen identitätsstiftenden Prozess einbringen. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein.
Heimat-Fonds
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro). Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des Heimat-Fonds erfolgt vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen von über 80.000 Euro gefördert werden.
Heimat-Zeugnis
Hier steht die Schaffung und Bewahrung von Bauwerken, Gebäuden oder Orten in der freien Natur, die in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägen, im Fokus. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 Prozent (Private) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen.