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Heimat

Landesregierung startet Sonderprogramm "Heimat 2020"

Landesförderung für Vereine

Viele Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden.

Um die Vereine und Verbände während der Corona-Lage zu unterstützen, stellt das Land NRW deshalb 50 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfen ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie versursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis zu 15.000 Euro gewährt. Die Fördersumme richtet sich dabei nach dem tatsächlichen Bedarf.

Die Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Den Online-Antrag finden Sie in der rechten Randspalte unter "Links".

Weitere Informationen zum Sonderprogramm, insbesondere die Förderrichtliche, Antragsmuster und FAQ sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW abrufbar.

20.07.2020