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Informationen zur Allgemeinverfügung für die Bürgerinnen und Bürger in Hilchenbach
Grundversorgung in Siegen-Wittgenstein gesichert.
Speisen über den Außer-Haus-Verkauf „ToGo“.
Lebensmittelläden dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Angebote und Service in Hilchenbach
Informationen zur Allgemeinverfügung für die Bürgerinnen und Bürger in Hilchenbach
Grundversorgung in Siegen-Wittgenstein gesichert
Ab dem 18. März gilt in Siegen-Wittgenstein die Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus. Damit wollen Landrat Andreas Müller und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sicherstellen, dass in allen elf Städten und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein einheitliche Regelungen gelten.
Demzufolge müssen alle Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, sowie Restaurants („Speise- und Schankwirtschaften“) schließen. „Alle Angebote zum gemeinsamen Verzehr von Speisen und/oder Getränken sind einzustellen.“
Ausgenommen von diesem Verbot sind ausdrücklich Speisewirtschaften, die Speisen ausschließlich über die folgenden Distributionswege anbieten:
Speisen über den Außer-Haus-Verkauf „ToGo“:
a. Außer-Haus-Abhol-Service
b. Bring- / Lieferservice
c. Drive-in / Drive-through
d. Imbiss- / Thekenverkauf ‚auf die Hand‘“
Die Hygienevorschriften sind dabei einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden.
Lebensmittelläden dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen
Zudem müssen alle Einzelhandelsgeschäfte schließen, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Ausgenommen von dem Verbot sind deshalb: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Gleichzeitig werden bekanntermaßen die Ladenöffnungszeiten gelockert: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie der Großhandel dürfen bis auf weiteres auch sonntags und feiertags von 13 bis 18 Uhr öffnen, allerdings nicht an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
In Einkaufszentren nur einkaufen, nicht aufhalten
„Shopping-malls“ und Einkaufszentren dürfen weiter offen gehalten werden, wenn sich dort Geschäfte befinden, die nach der Allgemeinverfügung auch künftig Waren verkaufen dürfen. Die Center-Betreiber müssen aber sicherstellen, dass Besucher sich tatsächlich nur dort aufhalten, um die entsprechenden Einkäufe zu tätigen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Angebote und Service in Hilchenbach
Einzelne Gastronomen und Restaurants, sowie auch Geschäfte aus Hilchenbach bieten bereits einen Abholservice von Speisen und Getränken sowie einen Bringservice von Lebensmitteln an.
Hier finden Sie hier eine Auflistung der Angebote. Bis dahin können Sie sich auf den jeweiligen Internetauftritten der Anbieter selbst informieren.