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Schöffenwahl

Schöffenwahl 2023

Bekanntmachung zur Wahl der Hauptschöffinnen und -schöffen sowie der Hilfsschöffinnen und -schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Siegen, die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Siegen und Jugendhauptschöffinen oder -schöffen und Jugendhilfsschöffinen oder -hilfsschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Siegen und das Jugendschöffengericht für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellen die Städte und Gemeinden alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern  des Landgerichts Siegen und die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Siegen auf.

In diesem Jahr hat die Stadt Hilchenbach mindestens 28 Vorschläge zu unterbreiten:

  • 4 Hauptschöffinen oder -schöffen für die Strafkammer des Landgerichts Siegen
  • 4 Hauptschöffinen oder -schöffen für das Schöffengericht in Siegen
  • jeweils 10  Frauen und 10 Männer als Jugendhauptschöffinen oder -schöffen und Jugendhilfsschöffinen oder -hilfsschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Siegen und das Jugendschöffengericht

Über die Vorschlagsliste beschließt der Rat der Stadt Hilchenbach. Aus ihr werden dann vom Schöffen-Wahlausschuss des Gerichts diejenigen Schöffinnen und Schöffen ausgewählt, die an den Gerichtsverfahren teilnehmen. 

Das Amt einer Schöffin/eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nehmen als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Hilchenbach wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, sowie Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht vorgeschlagen werden (§ 33 GVG).

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Damen und Herren, die bereit, befähigt, geeignet und in der Lage sind, die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe auszuüben, werden gebeten, sich bis zum 31. März 2023 unter Angabe von Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf, entweder schriftlich an die Stadt Hilchenbach, Wahlamt, Markt 13, 57271 Hilchenbach zu wenden oder im Rathaus, Markt 13, Zimmer 209, Marco Helmer, vorbei zu kommen.

Ein Formular für die Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl finden Sie in der rechten Spalte.

Informationen über die Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen können auch beim Land- oder Amtsgericht  Siegen, Telefon 0271/3373-0, eingeholt werden.

Ausführliche Informationen zu der Schöffentätigkeit und den weiteren Voraussetzungen finden Interessierte zudem im Internet unter www.schoeffenwahl.de .

16.02.2023